Förderungen

Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Willkommen auf unserer Seite zum Thema Fördermöglichkeiten für Sportstätten!


Wir wissen, wie wichtig gut ausgestattete Sportanlagen für die Gemeinschaft sind. Daher haben wir hier eine umfassende Liste von Förderprogrammen und Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt, die helfen Sportstätten aufzubauen, zu modernisieren und zu erhalten.


Egal ob für Vereine oder Kommunen – hier finden Sie Links und Informationen zu verschiedenen Förderquellen, Antragsverfahren und hilfreiche Tipps, um Ihr Sportstättenprojekt erfolgreich umzusetzen.


Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten und investieren Sie in eine aktive und gesunde Zukunft für Ihre Region!

!!! WICHTIGER HINWEIS !!!

Wegen der Haushaltsperre durch die Bundesregierung dürfen aktuell keine Zusagen bei Beantragung der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie durch den ZUG gewährt werden!

Vom Bund wurde diese Förderung geschaffen, um Kommunen und Vereine bei der Sanierung von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich zu unterstützen. Der Zuschuss beträgt 25% und kann jederzeit beantragt werden.


Es gilt eine Mindestzuwendungssumme von 5.000 € und die neuen Leuchtensysteme müssen eine angemessene wirtschaftliche Amortisation aufweisen, sowie eine Treibhausgaseinsparung von mind. 50%.


Die Leuchten selbst müssen über ein austauschbares Modul und Vorschaltgerät verfügen, weiter dürfen auch keine Lichtemissionen in den oberen Halbraum erzeugt werden.


Speziell für Sportinfrastruktur: 

- Mindestlebensdauer der Leuchten von 50.000 Betriebsstunden

- max. 4000 Kelvin korrelierte Farbtemperatur

- Grundlage ist die DIN EN 12193 durch qualifizierten Fachplaner

- Beleuchtungsstärke III (für den einfachen Trainingsbetrieb) bzw.          Beleuchtungsklasse II (Wettkampf) darf um max. 30% überschritten    werden

- ULOR-Wert der Leuchten muss 0% betragen

- Vorher-Nachher-Bilddokumentation muss eingereicht werden

Nationale Förderung / Zuschüsse



Kommunalrichtlinie

(Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)


- 25 % Zuschuss

- bundesweit gültig

- antragsberechtig: Vereine und Kommunen

- für Außenbeleuchtung im Straßenbereich

   und für Sportstätten


Beim Bayerischen Landessportverband können Anträge für Bau- und Sanierungsmaßnahmen beantragt werden.


Grundlage hierfür sind dabei gültigen Sportförderrichtlinien.

In Anspruch nehmen können das Vereine, die dem BLSV angehören.


Dabei gelten zum einen die Standardförderung sowie ein Sonderförderprogramm des Freistaats Bayern für finanzschwächere Gemeinden. 


Diese Förderung kann zusätzlich zur Bundesförderung beantragt werden. 


Förderung / Zuschüsse in Bayern


Förderung Sportstätten

(BSLV)


- für gemeinnützige Sportvereine

- 20% Zuschuss Standardförderung

- bis zu 55% Zuschuss Sonderförderprogramm

- für Bau- und Sanierungsmaßnahmen